Notwendige Soforthilfeeinsätze abgeschlossen / Rasche und unbürokratische Hilfe durch Katastrophenfonds

Die Unwetter am 6.8.2026 führten in Stuhlfelden zu Überflutungen und zu Schäden an Wiesen, Feldern, Straßen und Gebäuden. Stuhlfelden, 7.8.2026

Eine Gewitterfront mit Starkregen verursachte am Abend des 6. August vor allem im Pinzgau und Pongau teils schwere Schäden. Das Land Salzburg hat rund 1,7 Millionen Euro als Soforthilfe bereitgestellt. Mit dem Geld wurden unter anderem Wildbachsperren ausgebaggert und Gewässer in ihr ursprüngliches Bett zurückgeführt. Das Land übernimmt dabei 100 Prozent der Kosten für Geschädigte. Möglich macht dies der Katastrophenfonds, der rasch und unbürokratisch hilft.

Am 6. August wurden innerhalb weniger Stunden die Wildbachsperren im Pinzgau, Pongau und Lungau mit tausenden Kubikmetern Schlamm und Schutt gefüllt. In Zusammenarbeit mit den Katastrophenschutzreferenten der Bezirke und der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) wurden die nach den Unwettern notwendigen Soforthilfeeinsätze bereits abgeschlossen. Dabei übernahm das Land Salzburg rund 1,7 Millionen Euro. Die am stärksten betroffenen Gemeinden waren Stuhlfelden und Uttendorf.

Die Unwetter am 6.8.2026 führten in Uttendorf zu Überflutungen und zu Schäden an Wiesen, Feldern, Straßen und Gebäuden. Uttendorf, 7.8.2026

Edtstadler: „Teamarbeit ermöglicht rasche Hilfe.“

Landeshauptfrau Karoline Edtstadler machte sich am 7. August selbst ein Bild der Schäden und den Aufräumarbeiten im Pinzgau. „Die Katastrophe hat gezeigt, dass es in Salzburg eine perfekte Zusammenarbeit zwischen den Katastrophenschutzreferenten, den Einsatzkräften, den Gemeinden, dem Wasserbau und der WLV gibt. Diese Teamarbeit ermöglicht schnellstmöglich Hilfe und Sicherheit. Neben der manuellen Beseitigung der Unwetterschäden ist es wichtig, den Betroffenen mit dem Katastrophenfonds rasch zu helfen. Das ermöglichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes. Beeindruckend war der Zusammenhalt in den von den Unwettern betroffenen Gemeinden, sei es unter Nachbarn oder den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr“, so Edtstadler, die sich bei allen Helferinnen und Helfern bedankt.

Aigner: „Sperren haben Schutzfunktion erfüllt.“

Für Landesrat Maximilian Aigner hat sich in der Unwetternacht vom 6. August gezeigt, dass sich die bestehenden Verbauungen und Sperren im Ernstfall bewährt haben und ihre Schutzfunktion erfüllt haben. „Ich möchte es mir nicht ausmalen, zu welcher Katastrophe es im Pongau und im Pinzgau ohne diese Sperren gekommen wäre. Neben den Helferinnen und Helfern möchte ich auch den privaten Firmen danken. Bereits kurz nach dem Unwetter haben sie Bagger und Lkw zur Verfügung gestellt, damit die Aufräumarbeiten starten konnten. Es ist nicht selbstverständlich, dass private Unternehmen Aufträge verschieben und sofort mit der Hilfe beginnen. Ohne diese professionelle Zusammenarbeit hätten die Soforthilfeeinsätze nicht in dieser Qualität stattfinden können“, so Aigner.

Katastrophenfonds: Kommission behandelte 150 Anträge

Naturereignisse wie Erdrutsch, Orkan, Hochwasser oder Muren: Bei der jüngsten Sitzung der Kommission im Juli wurden 150 Anträge behandelt, die meisten davon stammten aus dem Pongau. Insgesamt wurden Beihilfen in Höhe von rund 680.000 Euro bewilligt. Die meisten Schäden traten nach einem Orkan (52), Schneedruck (35), Erdrutschen (32), Hochwasser (19), Lawinen (5), Vermurungen (4) und Bergstürzen (3) auf.

Persönliche Beratung durch das Land Salzburg

Egon Leitner ist Koordinator des Katastrophenfonds und bearbeitet die Vielzahl der Anträge. Zusammen mit seinem Team berät er die Betroffenen nach einem Unwetter. „Die persönliche Kontaktaufnahme und Beratung ist das A und O. Denn für die Geschädigten ist es essenziell, die Gewissheit zu haben, dass sie eine finanzielle Unterstützung erhalten und nicht alleingelassen werden.“

Appell: Versicherung evaluieren

Die Praxis der vergangenen Jahre zeigt, dass die Versicherungsdeckung für Katastrophenschäden besonders in Gefahrenzonen und Überflutungsgebieten oft zu niedrig ist. „Genau diese von der WLV und dem Wasserbau ausgewiesenen Gefahrenzonen sind in der Regel von Schäden betroffen. Wenn man sein Haus oder seinen Betrieb in einer Gefahrenzone hat, sollte man deshalb unbedingt vorsorgen. Die Gefahreneinstufung kann online bei SAGIS und der Hochwasserrisikozonierung eingesehen werden oder bei der Gemeinde erfragt werden“, sagt Egon Leitner und ergänzt: „Ganz wichtig ist, die abgeschlossene Elementarversicherung regelmäßig mit der Versicherung zu evaluieren. Die Deckungssumme sollte lieber höher als niedriger angesetzt sein. Bei Betrieben mindestens 30.000 Euro und bei anderen Gebäuden, Inventar und Außenanlagen mindestens 15.000 Euro – in Gefahrenzonen ein Vielfaches – um den Schaden abdecken zu können. Denn nur so kann sie im Ernstfall nachhaltig helfen. Ein Schaden kostet ein Vielfaches der jährlichen Versicherungsprämie.“

Quelle: Land Salzburg

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