Zeitgemäße Strukturen und vereinfachte Förderabwicklung / Inkrafttreten am 1. Jänner 2026 geplant

Der Landtag hat heute das neue Landessportgesetz beschlossen. Die derzeit geltenden Bestimmungen, deren Grundzüge aus dem Jahr 1947 stammen, werden damit an die aktuellen Gegebenheiten und Erfordernisse im Salzburger Sport angepasst. Schwerpunkte des neuen Gesetzes sind eine vereinfachte Förderabwicklung durch eine zentrale Sportförderstelle sowie eine strukturelle Neuaufstellung der Landessportorganisation.
„Die Überarbeitung des Gesetzes war nicht nur aufgrund lediglich geringfügiger Anpassungen seit 1947, sondern sogar wegen verfassungsrechtlicher Bedenken zwingend nötig. Gemeinsam mit zahlreichen Partnern haben wir eine umfassende und mutige Neuausrichtung erarbeitet. Das Ergebnis ist ein zukunftsweisender Rahmen, der nicht nur den Sport in Salzburg stärkt, sondern auch die Menschen, die ihn tagtäglich leben“, so Sportlandesrat Martin Zauner.
Zauner: „Zentrale Sportförderstelle.“
Ein Schwerpunkt im neuen Landessportgesetz ist die zukünftige Abwicklung von Förderungen im One-Stop-Shop-Prinzip. „Alle Förderungen werden künftig über eine zentrale Sportförderstelle abgewickelt – übersichtlich, rechtskonform und digital. Das schafft Klarheit für Empfänger von Förderungen und tausende Ehrenamtliche im Land – und stärkt gleichzeitig das Vertrauen in die Fördervergabe“, steht für Zauner fest.
Landessportorganisation „neu“
Zusätzlich wird die Landessportorganisation (LSO) neu aufgestellt und künftig auf zwei starken Säulen beruhen: „Das ist einerseits die Sportversammlung, in der alle anerkannten Sportverbände sowie zentrale Sportinstitutionen einmal jährlich die Möglichkeit erhalten, ihre Anliegen, Herausforderungen und Ideen einzubringen. Zudem gibt es mit dem Landessportrat ein Gremium aus den versiertesten Expertinnen und Experten des Salzburger Sports“, informiert Zauner. Diese breite und interdisziplinäre Zusammensetzung ermöglicht es auch, die LSO als Körperschaft des öffentlichen Rechts unabhängig von politischen Entscheidungen weiterzuentwickeln.
Eckpunkte des Gesetzes
- Institutionen wie das Salzburger Schulsportmodell, die sportwissenschaftliche Fakultät und das Olympiazentrum in Rif sind im neuen Gesetz verankert und abgebildet. Alle sollen zu einer Professionalisierung des Sports in Salzburg beitragen.
- Die Förderabwicklung soll vereinfacht werden, das hilft vor allem den ehrenamtlichen Funktionären und spart zudem Verwaltungskosten.
- Stärkung der Zusammenarbeit von Vereinen, Verbänden und Institutionen, um Synergien besser nutzen zu können.
- Die Landessportorganisation bleibt weiterhin eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Allerdings ist künftig nicht mehr das ressortzuständige Regierungsmitglied automatisch Vorsitzender, sondern der Vorsitz wird demokratisch aus der Mitte der Mitglieder gewählt.
- Alle 56 Sportfachverbände erhalten ein Sitzungsrecht in der Landessportorganisation – nicht mehr nur die bislang zwölf Verbände, die alle vier Jahre gewählt werden.
Quelle: Land Salzburg